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Montag, 8. Oktober 2007, 19:33

Datenschutz - Datenschutzerklärung - Rechtslage für Webseiten Betreiber

Da ich mich inzwischen mal etwas umfangreicher mit dem Thema beschäftigt habe wollte ich aus meinem gewonnenen Wissen mal eine Zusammenfassung schreiben wie die Geschichte nun aussieht und was jeder beachten sollte usw.
Natürlich kann das nicht als 100% rechtskräftig angesehen werden und es kann sich auch bei einem Rechtsstreit keiner auf meine Aussagen berufen da ich kein Jurist bin und lediglich nur Fakten aus dem Internet und div. Printmedien zusammen getragen habe um daraus eine Information zu ziehen.

1. Was ist die Datenschutzerklärung
Mit einer Datenschutzerklärung gibt ein Webseitenbetreiber so gesehen schriftlich eine Erklärung ab, wie er mit verschiedenen Daten von Kunden / Nutzern umgeht. Sinn und Zweck dessen ist es, dem Nutzer klar zu machen was mit seinen Daten gemacht wird und ggf. auch dem Nutzer klar zu machen das man vor hat die Email Adressen zu verkaufen oder sowas. Das heißt aber nicht das man sich diese Erklärung sparen kann nur weil man mit den Daten nichts anstellt. Auch wenn man lediglich mit Pseudonymen und Passwörtern arbeitet erhebt man Daten und muss also dennoch eine Datenschutzerklärung abgeben.

2. Was muss ich in dieser Datenschutzerklärung alles erklären
Grundsätzlich geht es darum genau zu definieren welche Daten von einem Nutzer erhoben werden, wie diese Daten verarbeitet und gespeichert werden und was man sonst damit vor hat. Im detail müssen folgende Fragen beantwortet werden.
  • Welche personenbezogenen Daten werden erhoben und warum
  • Welche rechtliche Grundlage gibt es für diese Erhebung
  • Werden die Daten an dritte weiter gegeben? Wenn ja: Welche Daten, zu welchem Zweck und an wen?
  • Ist ein Benutzer berechtigt Einfluss auf die erhobenen Daten zu nehmen wie z.B. Löschung aller Daten, Änderung der Daten oder einfache Auskunft über die Daten
  • Wodurch werden die Daten geschützt? Verschlüsselte Übertragung der Passwörter z.B.?
  • Verantwortliche Person für den Datenschutz (inkl. Name, Telefon, Email)
  • Welche Daten werden vom Webserver erfasst welche Rückschlüsse auf die Person zulassen wie z.B. IP Adresse und alle damit verbundenen Handlungen
  • Werden auf dem PC des Nutzers so genannte Cookies hinterlegt? Welche Daten enthalten diese und welchem Zweck diesen diese?


3. Was passiert wenn ich so eine Datenschutzerklärung nicht habe
Grundsätzlich kann jeder Webseitenbetreiber, der keine Datenschutzerklärung besitzt dafür abgemahnt werden. Die Kosten dafür und für das Bußgeld können sich auf bis zu 50.000 Euro belaufen. Alleine deswegen schon sollte man sich gut überlegen ob man wirklich auf die Datenschutzerklärung verzichtet.

So, das ist nur eine Zusammenfassung über das Thema. Detailiert sollte sich jeder selbst noch mal informieren und wenn man Zweifel hat am besten auch einen Anwalt fragen. Die Beratung kostet einen zwar auf jeden Fall was aber letztenendes kann die Anwaltsrechnung nie so teuer werden wie die drohende Abmahnung wenn was schief geht.

Ach und noch was, für wen diese Bestimmungen gelten. Diese gelten sowohl für Firmen, Behörden und desgleichen wie auch für Privatpersonen! Und immer daran denken, Eltern haften für ihre Kinder. Jugentliche gehen als nicht straffrei aus sondern verlagern ihre Strafe bestenfalls nur auf die Eltern.
greez Prometheus

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